TGZ-Gelände - städtebaulicher Status

Stand: Juni 2012

Am 20. September 2011 hat der Tutzinger Gemeinderat den unten dargestellten Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Das Baurecht steht damit fest.

Auf dem ehemaligen Roche-Kerngelände kann damit eine gewerbliche Bebauung von gesamt 21.900 qm BGF entstehen. Das Gelände ist mehrfach durch einen Fußgängerbereich aufgelockert. So ergibt sich zwischen Bahnhof und dem Park des Krankenhauses eine mittig (Querung neue Bräuhausstraße) stark verbreiterte Passage, über die für Fußgänger der See und die Hauptstraße direkter zu erreichen ist.

In nord-südlicher Ausrichtung wird ein sogn. "Boulevard" entstehen mit Einzelhandel, Läden, Cafe`s usw. im Erdgeschossbereich. Ab 1. OG Büros u.ä.

Nördlich der Durchwegung zwischen Bahnhof und Bräuhausstraße soll auf dem durch die Verlegung der Bräuhausstraße breiter werdenden Grundstück ein gewerblich genutztes Gebäude (Haus 1) entstehen.

Die ungefähre Positionierung und Größe der Gebäudekörper können Sie den hier wiedergegebenen Entwürfen bzw. dem Modellfoto entnehmen.

Westlich der Bräuhausstraße entsteht ein auf mehrere Gebäude verteilter Geschoßwohnungsbau.

TGZ Objekt
TGZ
Tutzinger GewerbeZentrum
eMail: info(at)buero-v-saucken.de
Tel. 08158 - 907932